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Leitfaden für die Briefwahl

Briefwahl beantragen

Was ist Briefwahl und wie funktioniert das?

Bei der Briefwahl bekommen Wahlberechtigte den Stimmzettel per Post nach Hause geschickt, füllen ihn dort aus und schicken ihn anschließend per Post an das Wahlamt zurück.

Wie kann ich die Briefwahl beantragen?

Jeder Wahlberechtigte erhält per Post eine Wahlbenachrichtigung an seinen Hauptwohnsitz geschickt. Auf der Rückseite ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Einfach ausfüllen und zurückschicken. Beim Antrag auf Briefwahl muss man keinen Grund angeben.

In einigen Städten und Gemeinden gibt es die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen auch online auf der Webseite zu beantragen. Meist ist dafür die Angabe der Kartennummer der Wahlbenachrichtigung notwendig.

Die Briefwahlunterlagen können im Wahlamt auch persönlich beantragt und abgeholt werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, die Stimme vor Ort abzugeben. Die Briefwahlunterlagen können auch durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht und Ihrer Wahlbenachrichtigung ausgestatteten Vertreter / Vertreterin abgeholt werden.

Meine Briefwahlunterlagen sind da! Was nun?

1. Briefwahlunterlagen aus dem Umschlag nehmen und ganz in Ruhe die Kreuzchen machen.

2. Den Stimmzettel falten und in den beiliegenden blauen Wahlumschlag stecken.

3. Den weißen Wahlschein unterschreiben, damit das Amt weiß, wer gewählt hat. Niemand kann aber erkennen, welche Partei angekreuzt wurde!

4. Den weißen Wahlschein zusammen mit dem blauen Umschlag in den rosafarbenen Umschlag stecken.

5. Den rosa Umschlag (auch ohne Briefmarke) in den Briefkasten werfen und ans Wahlamt zurückschicken.

In welchem Zeitraum kann ich Briefwahl beantragen?

Der Antrag kann sofort gestellt werden, man muss nicht zwingend die Zusendung der Wahlbenachrichtigungskarte abwarten. Die Stimmzettel werden allerdings erst ca. 4 Wochen vor dem Wahltermin verschickt.

In der Woche vor der Wahl sollte man keine Briefwahlunterlagen mehr anfordern, weil sie möglicherweise dann zu spät ankommen und nicht mehr mitgezählt werden.

Man kann in den Wahlämtern der Städte und Gemeinden auch vor Ort seine Stimme abgeben. Das geht während der Öffnungszeiten der Ämter, natürlich auch noch in der Woche vor der Wahl.